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Rüthers Forstbetrieb GmbH

Dienstleistung, Raummetern, Lagerzeit..., Stammholz, Heizwert, Hackschnitzel, Fahrstrecke von Wahrendahl, Lieferumkreis
Adresse / Anfahrt
Hasselberg 25
31840 Hessisch Oldendorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift: Hasselberg 25, 31840 Hessisch Oldendorf. Gegenstand: Der Betrieb eines forstwirtschaftlichen Lohnunternehmens sowie eines Werkstatt- und Reparaturbetriebes für Land- und Baumaschinen und der Holzhandel nebst aller zusammenhängenden Tätigkeiten und einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüthers, Stefan, Hessisch Oldendorf, *02.02.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Diekmann, Frank, Hessisch Oldendorf OT Hemeringen, *30.05.1970; Pape, Annika, Hessisch Oldendorf, *31.05.1991. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Rüthers, Stefan, Hessisch Oldendorf, * 02.02.1986 unter der Firma Stefan Rüthers e.K. in Hessisch Oldendorf betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.