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R + G Rent Baumaschinen GmbH & Co. KG

Kranmonteur, Takeuchi
Adresse / Anfahrt
Düsseldorfer Straße 15
68219 Mannheim
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-07:
(Die Vermietung von und der Handel mit Baumaschinen aller Art, sowie der Handel mit Baugeräten jeglicher Art sowie Reparaturen von Baumaschinen und Baugeräten. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 15, 68219 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Restle + Gerhard Verwaltungs-GmbH, Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 332669), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-08:
Der Einzelkaufmann Jokisch, Andreas, Oftersheim, *28.11.1955 hat als Inhaber der Firma "Restle + Gerhard Baumaschinen + Mietservice e.K. Inhaber Andreas Jokisch", Oftersheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden . Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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