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Am Sägewerk 5
68526 Ladenburg
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4x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-20:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elektro Knoblauch GmbH", Ladenburg (Amtsgericht Mannheim HRB 432623) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2013 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.

2014-10-07:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2014 mit Nachtrag vom 22.09.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2014 und 22.09.2014 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Jürgen Brandner Elektroinstallationen OHG", Ladenburg (Amtsgericht Mannheim HRA 431167) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 und 22.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Jürgen Brandner Elektroinstallationen OHG", Ladenburg (Amtsgericht Mannheim HRA 431167) um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR.

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