2006-11-24: Persönlich haftender Gesellschafter: Töns GmbH, Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 21108), Vertretungsregelung geändert, nunmehr: mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-12-10: Neue Firma: Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG. Der Übergang der in dem bisher unter Firma R. Dieffenbacher GmbH mit Sitz in Eppelheim (Amtsgericht Mannheim HRB 334598) geführten Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten ist beim Erwerb durch die Kommanditgesellschaft ausgeschlossen.
2009-12-10: Neue Firma: Töns Rügemer GmbH & Co KG. Von Amts wegen eingetragen: Nach Änderung der Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Töns Geschäftsführung GmbH, Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 21108), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.09.2009 mit der W. Rügemer GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 2566) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.