2014-08-06: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: R. Willert GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, Design, Gestaltung und Einrichtung von Praxen aller Art und Vertrieb sowie Im- und Export von Arzneimittel, Medizinprodukten und -technik und Organisationsmittel sowie alle Artikel für den Klinik- und Ärztebedarf. Die Servital Vertriebsgesellschaft für Klinik- und Ärztebedarf mbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 1569) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.