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BÜDIAM Precision Tools GmbH

Diamantseile, Diamantsägeblätter, Werkzeugbeschaffung..., Wiederbelegung, Stichproben, Schleifwerkzeuge, IDEMA, Innovative Diamantwerkzeuge, Idar
Adresse / Anfahrt
Hans-Böckler-Straße 12
40764 Langenfeld (Rheinland)
1x Adresse:

Hauptstraße 281a
55743 Idar-Oberstein


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.1977, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Eschenburg nach Langenfeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 12, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Die Herstellung und Vertrieb von Diamant- und weiteren Industriewerkzeugen aller Art. Stammkapital: 128.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaldewei, Christian, Münster, *05.12.1974; Mischewski, Peter, Witten, *18.05.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: BÜDIAM Precision Tools GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2022 mit der BÜDIAM Abrichttechnik GmbH mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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