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RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH

Unternehmensberatung, Lehrakademie, PTA..., Usercentrics, Gasthörer, Microsoft Bing, Online-Veranstaltung, ZukunftsCheck, Dolmetscherschule, IFBM, Vorsemester
Adresse / Anfahrt
Vogelsanger Straße 295
50825 Köln
2x Adresse:

Bürgerbuschweg 1
51381 Leverkusen


Oskar-Jäger-Straße 50
50825 Köln


Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2006. Gegenstand: die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der "Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Päffgen, Dieter, Köln, *27.10.1952, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rheinisches Bildungszentrum e. V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 5926) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-03-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Münstermann, Ralf, Bergisch Gladbach, *31.05.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der RIB Rheinisches Institut für Bildung und Personalberatung gGmbH (AG Köln, HRB 58811) beschlossen. 26.000,00 EUR.

2008-09-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der RIB Rheinisches Institut für Bildung und Personalberatung gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 58811) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-06-12:
Geschäftsanschrift: Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln.

2009-09-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH (Amtsgericht Köln 58798) beschlossen. 27.000,00 EUR.

2009-09-22:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 mit der GFW gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft Köln mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 58798) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GBSI - Gesellschaft für berufliche und soziale Integration GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 51428) beschlossen. 28.000,00 EUR.

2013-09-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der GBSI - Gesellschaft für berufliche und soziale Integration GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51428 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-01-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Päffgen, Dieter, Köln, *27.10.1952.

2022-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.

2022-05-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Yaz, Tekin, Siegburg, *07.06.1969, einzelvertretungsberechtigt.

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