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RCM Rail Care and Management GmbH

Bahnverkehr, Einsatz der Schienenfahrzeuge, Eventualitäten..., Datensätze
Adresse / Anfahrt
Landshuter Allee 10
80637 München
2x Adresse:

Landsberger Straße 110
80339 München


Würmstraße 4
82319 Starnberg


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2013. Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 10, 80637 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von sämtlichen Beratungs- und Dienstleistungen im Verkehrs-, Logistik- und Schienenbereich bis hin zur An- und Vermietung von Schienenfahrzeugen und Ersatzteilhaltung; ebenso Erbringung klassischer Unternehmensberatungsleistungen mit dem Schwerpunkt Verkehr. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Breinl, Walter, München, *10.11.1947; Thoma, Andreas, München, *28.03.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2014-03-03:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elisabethstr. 91, 80797 München.

2014-05-16:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landshuter Allee 10, 80637 München.

2016-01-20:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 110, 80339 München.

2020-12-19:
Die RCM Research GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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