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RDT Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberatung, Beratern Holding, Finance Beratern..., Finance Beratern Holding, Fondsstrukturen, Ihren Rechtsanwälten, Phasen eines Unternehmenskaufs, Wirtschaftsprüfern
Adresse / Anfahrt
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Dautel, Ralph, München, *07.01.1966; Ruso, Johann Hermann, München, *28.08.1942, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-01-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ruso, Johann Hermann, Steuerberater, München, *28.08.1942.

2010-07-21:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 5, 80335 München.

2013-01-16:
Bestellt: Geschäftsführer: Broich, Christoph, München, *04.05.1982.

2018-01-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die RDT Dr. Dautel Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in München beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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