2006-09-21: Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Entwicklung und Produktion von bargeldlosen Zahlungssystemen" ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die REA Card GmbH mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7865) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-11-16: Der mit der REA Systeme GmbH mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt HRB 9435) am 14.12.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.08.2006 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat der Änderung zugestimmt.
2008-03-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Pauly, Manfred, Mühltal, *10.12.1939. Bestellt als Geschäftsführer: Neuschäfer, Michael, Mühltal, *14.11.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-09-23: Geschäftsanschrift: Teichwiesenstraße 1, 64367 Mühltal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2010 mit Ergänzung vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.04.2010 mit der Elink GmbH mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9044) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2010 und Ergänzung vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.04.2010 mit der REA Kennzeichnung und Codierung GmbH mit Sitz in Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7290) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-04-01: Der mit der REA Systeme GmbH, Mühltal (Amtsgericht Darmstadt, HRB 9435) am 14.12.2004 mit Änderung vom 24.08.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 15.06.2010 zum 01.01.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.