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REBUSCO Verwaltungs-Steuerberatungsgesellschaft mbH

Unternehmensgründung, Testamentsgestaltung, Bundessteuerberaterkammer..., CaPa, Solution
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 23
82269 Geltendorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2019. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der CaPa Solution GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Geltendorf, deren Tätigkeit Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen überwiegend in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit sowie zum Einsatz von Hard- und Softwarelösungen, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind, ist. Die Erbringung von Rechtsberatung ist ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Parchow, Marc, Dießen am Ammersee, *12.01.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021 mit Nachtrag vom 17.06.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: REBUSCO Verwaltungs-Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der REBUSCO Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Geltendorf, deren Tätigkeit ebenfalls die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG ist. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.