2017-04-05: Geschäftsführer: Reiff, Alec, Reutlingen, *16.05.1978, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Reiff, Eberhard, *19.03.1950.
2019-03-05: Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Manfred, Stuttgart, *07.08.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-02-18: Bestellt als Geschäftsführer: Steinel, Tim, Stuttgart, *15.09.1975. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kohn, Immanuel, Reutlingen, *15.06.1962; Reiff, Hubert, Diplom-Ingenieur, Reutlingen, *04.11.1952. Prokura erloschen: Schuckert, Mario, Kornwestheim, *06.07.1964.
2020-09-28: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sujan, Michael Vijay, Stuttgart, *29.09.1965.
2021-04-30: Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) Handel, Be- und Verarbeitung und Entwicklung von Produkten des technischen Industriebedarfs, Antriebs- und Wälzlagertechnik, Fluid- und Dichtungstechnik, Kunststoff- und Klebetechnik sowie Arbeitssicherheit; b) Entwicklung und Herstellung von Formartikeln und frei-aufgetragenen Dichtungen, vorzugsweise aus elastomerren Werkstoffen; c) Erbringen von Management- und kaufmännischen Dienstleistungen aller Art, insbesondere für die Unternehmen der Reiff-Firmengruppe, insbesondere Verwaltungsarbeiten, wie Rechnungswesen, Personalverwaltung, Revisions-, Organsisations- und EDV-Leistungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie allgemeine Verwaltungsaufgaben. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REIFF Management und Service GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353479) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-17: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maichel, Andreas, Stuttgart, *28.11.1963; Strobel, Peter, Tübingen, *11.03.1970.