2008-09-19: Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Lynes, Jonathan Edward, *19.09.1961, Braak; War persönlich haftender Gesellschafter:; 2. OLEGRO Verwaltungsgesellschaft mbH, Buxtehude (Amtsgericht Tostedt, HRB 121164) Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 106236) nach Oststeinbek verlegt.; Die Firma ist geändert..
2008-11-21: Die Spaltung ist mit der am 17.11.2008 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2008-11-21: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 25.08.2008 und dem Zustimmungsbeschluss vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen "REINLINE Jonathan Lynes e.K." mit Sitz in Oststeinbek (Amtsgericht Lübeck, HRA 1816 RE) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung gemäß § 123 UmwG aufgenommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2021-02-22: Rechtsform: Die Firma ist geändert.
2021-02-22: Name der Firma: REINLINE GmbH & Co. KG; Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: 1. Lynes, Jonathan Edward; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. RL Verwaltungs GmbH, Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 92065)