2019-11-20: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Die Aufnahme von Gesellschaftern, die nicht Träger eines freien Berufes sind, ist unzulässig. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Iversen, Holger, Rechtsanwalt, Hamburg, *24.09.1964; Dr. Thiele, Christian, Rechtsanwalt, Hamburg, *24.03.1972, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-22: Eingetreten Partner: Dr. Kassow, Jörn, Rechtsanwalt, Hamburg, *23.02.1972; Siemer, Panu Lars, Rechtsanwalt, Hamburg, *11.05.1975, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-19: Eingetreten Partner: Dr. Fuerst, Stefanie, Rechtsanwältin, Hamburg, *29.08.1970; Griesbach, Annette, Rechtsanwältin, Wedel, *03.04.1966, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.