2018-04-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2018. Geschäftsanschrift: Stiller Winkel 25, 33104 Paderborn. Gegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Gräße, Claudia, Warburg, *28.07.1964; Reker, Jörg, Paderborn, *10.04.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-15: Nicht mehr Geschäftsführer: Gräße, Claudia, Warburg, *28.07.1964.
2021-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 / 22.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr in § 1 die Änderung der Firma sowie in § 2 die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2021 mit der Deeply Energy GmbH & Co. KG mit Sitz in Paderborn verschmolzen. Neue Firma: REKER Holding GmbH. Die Beteiligung an anderen Unternehmen, die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung, Beratung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, Coaching, Trainingsmaßnahmen, die Erzeugung von Strom sowie der Handel mit Exportartikeln. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.