2005-01-12: Neue Firma: REMONDIS Assets & Services GmbH & Co. KG.
2007-09-10: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2007 Teile des Vermögens der REMONDIS GmbH & Co. KG mit Sitz in Kloster Lehnin OT Prützke (Amtsgericht Potsdam HRA 815 P), nämlich sämtliche von dieser gehaltenen Geschäftsanteile an der REMONDIS Electrorecycling GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 19709), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-11-26: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.10..2007 wirksam geworden.