2006-12-15: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2006 im Wege der Abspaltung zur Aufnahme die unselbständigen Niederlassungen Ringleben, Bernburg, Rosslau und Nentzelsrode sowie die Beteiligungen an der Werkstoffzentrum Magdeburg GmbH, Magdeburg, an der Mildena GmbH, Kalbe sowie an der EVZA Energie- und Verwertungszentrale GmbH, Staßfurt als Gesamtheit auf die REMONDIS GmbH & Co. KG, Prützke (Amtsgericht Potsdam, HRA 815 P) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2010-02-02: Rechtsform: Der Sitz der Gesellschaft ist von Kiel nach Melsdorf verlegt. Geschäftsanschrift: Am Ihlberg 10, 24109 Melsdorf.
2011-09-07: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Norddeutsche Waste Contracting GmbH mit dem Sitz in Melsdorf (Amtsgericht Kiel, HRB 10967 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..