2018-08-09: (Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung sämtlicher im Rahmen der Entsorgungs- und/oder Recyclingwirtschaft anfallenden Leistungen jedweder Art, insbesondere die Erfassung und Zuführung von Rohstoffen aller Art zur Wiederverwendung oder Verwertung, der Transport von Abfällen, die Entsorgung von Abfällen einschließlich Lagerung und Maklertätigkeit, der Erwerb und der Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen einschließlich Anlagen für Ersatzbrennstoffe. Ferner vermeitet und verkauft das Unternehmen Behälter und Systeme für Abfall und Transport. Diese Tätigkeit erfolgt insbesondere im Gebiet Rheinland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 20-22, 50769 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: REMONDIS Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 95159), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der REMONDIS GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 45953) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-11: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die RWR REMONDIS Wertstoff-Recycling GmbH & Co.KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 24204) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der May Umweltservice GmbH mit Sitz in Jülich verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.