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REMONDIS GmbH & Co. KG

Beteiligungsgesellschaft, Javascript for CAPTCHA, Abfallspezialist..., Abfallart, Abfälle, Entsorgungsspezialist
Adresse / Anfahrt
Pernitzer Straße 19a
14797 Kloster Lehnin
13x Adresse:

An der Chaussee 1
99610 Sprötau


Hammerecke 4
99310 Arnstadt


An Der B 187
06869 Coswig (Anhalt)


Am Flutgraben 12
07743 Jena


Güstener Straße 19
06449 Aschersleben


Lahnstraße 31
12055 Berlin


Birkenweg 20
01983 Großräschen


Hohe Weide 4
96317 Kronach


An der Küchelgrube 2
99510 Ilmtal-Weinstraße


An den Steinenden 19
04916 Herzberg


An der Bahn 4
99735 Kleinfurra


Oberweg 34
98693 Ilmenau


Brauhausweg 3
06567 Bad Frankenhausen /Kyffhäuser


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24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-07:
Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2006 sowie des Gesellschafterbeschlusses vom 08.08.2006 sind Vermögensteile (die selbständigen Niederlassungen - Teilbetriebe- Ringleben, Bernburg, Rosslau und Netzelsrode mit allen Aktive und Passive sowie die abgespaltenen Geschäftanteile an der Wertstoffzentrum Magedeburg GmbH, mit Sitz in Magdeburg, die Geschäftsanteile an der Mildena GmbH, mit Sitz in Kalbe und Geschäftsanteile an der EVZA Energie- und Verwertungszentrale GmbH, Anhalt mit Sitz in Staßfurt) der REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Nord, mit Sitz in Kiel (HRB 8003 KI) auf die Gesellschaft übergegangen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-02-27:
Die Spaltung ist mit der am 11.12.2006 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.

2007-10-30:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2007 Teile des Vermögens der REMONDIS GmbH & Co. KG mit Sitz in Kloster Lehnin OT Prützke, nämlich sämtliche von dieser gehaltenen Geschäftsanteile an der REMONDIS Electrorecycling GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 19709), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-11-20:
Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 4 Spalte 5 b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2007 Teile ihres Vermögens, nämlich sämtliche von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der REMONDIS Electrorecycling GmbH mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB 19709), als Gesamtheit im Wege der Abspaltung durch Aufnahme auf die REMONDIS Assets & Services GmbH & Co. KG, mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRA 15389) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-03:
;Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kompostwerk Engelsdorf GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 9365) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.

2009-11-17:
Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 6 Spalte 5 b ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kompostwerk Engelsdorf GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 9365) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.

2010-10-05:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TES Transport Entsorgung Service GmbH, mit Sitz in Leipzig, (Amtsgericht Leipzig, HRB 18156) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-01-27:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RBMV Reststoff-Behandlung GmbH Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 8148) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RETHERM Thermische Restmüllverwertung Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 7375) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-20:
Inländische Geschäftsanschrift: Pernitzer Straße 19 a, 14797 Kloster Lehnin OT Prützke. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 23.08.2011 ist die REMONDIS GmbH, Thüringen mit Sitz in Arnstadt (Amtsgericht Jena HRB 102187) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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