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REMONDIS GmbH & Co. KG

Reinigung, Westerland/Sylt, Rantum..., Biotonnen, Dienstleistungspalette, Restabfall, Entsorgungswirtschaft
Adresse / Anfahrt
Am Ihlberg 10
24109 Melsdorf
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-09:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage Teile des Vermögens (Betriebsstätte Emden) der REMONDIS Vertriebs GmbH, Dossenheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 700443) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2010-01-05:
Sitz der Firma: Melsdorf. Geschäftsanschrift: Am Ihlberg 10, 24109 Melsdorf. Der Sitz der Gesellschaft ist von Kiel nach Melsdorf verlegt..

2010-05-25:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AWATEC Abwassertechnik GmbH, Schönkirchen (Amtsgericht Kiel, HRB 4543 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

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