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REMONDIS GmbH

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In den Seewiesen 11
67480 Edenkoben
2x Adresse:

Brunnenstraße 138
44536 Lünen


Antwerpener Straße 24
68219 Mannheim


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18x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-26:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REMONDIS Vertriebs GmbH", Dossenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 700443) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-02-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Rechte und Pflichten der Geschäftsführung, Unterrichtung der Gesellschafter, Wirtschaftsplan), § 8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 10 (Veröffentlichungen) und die Streichung der ehemaligen §§ 9, 10 und 11 -Bestimmungen über den Aufsichtsrat- beschlossen.

2007-07-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Detlof, Jörg, Eutin, *27.08.1955.

2008-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AKM Limburg-Weilburg GmbH", Beselich (Amtsgericht Limburg HRB 3390) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-09-25:
Geschäftsanschrift: Oberes Langgewann, 69221 Dossenheim. Bestellt als Geschäftsführer: Eicker, Georg, Hockenheim, *21.04.1967. Nicht mehr Geschäftsführer: Krings, Stephan, Krefeld, *01.09.1968.

2012-04-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Mannheim. Neue Geschäftsanschrift: Antwerpener Straße 24, 68219 Mannheim.

2012-07-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Drewer, Thomas, Wiesloch, *29.05.1966.

2014-08-26:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kleiner Recycling GmbH", Petersberg (Amtsgericht Zweibrücken HRB 23586) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-09-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lorenzen, Leif, Mörschied, *10.11.1972.

2016-11-02:
Prokura erloschen: Lorenzen, Leif, Mörschied, *10.11.1972.

2017-08-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Klein, Sebastian, Lampertheim, *16.01.1983.

2017-12-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wendt, Andreas, Heilbronn, *07.06.1968.

2018-12-05:
Mit der "REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Südwest", Mannheim wurde am 14.11.2018 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.11.2018 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2019-03-08:
Prokura erloschen: Wendt, Andreas, Heilbronn, *07.06.1968.

2019-04-11:
Bestellt als Geschäftsführer: Tauchmann, Christian, Frankfurt am Main, *13.11.1985. Nicht mehr Geschäftsführer: Eicker, Georg, Hockenheim, *21.04.1967.

2021-07-21:
Prokura erloschen: Detlof, Jörg, Eutin, *27.08.1955.

2022-01-25:
Bestellt als Geschäftsführer: Funk, Heinrich, Frankfurt am Main, *30.11.1976.

2022-05-24:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PRP Papier Recycling Pfalz GmbH", Edenkoben (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31439) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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