2018-09-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2016 Die Gesellschafterversammlung hat am 10.09.2018 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Holzwickede nach Essen zu verlegen, die allgemeine Vertretungsregelung zu ändern und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Geschäftsanschrift: Ostuferstraße 21, 45356 Essen. Gegenstand: Die Erbringung von Serviceleistungen auf dem Logistiksektor für Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Köln, *13.03.1968; Mandelatz, Ralf, Wachtendonk, *11.08.1970.
2020-03-24: Die Gesellschafterversammlung hat am 16.03.2020 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 1 zu ändern. Neue Firma: REMONDIS Resource Management GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Thomas, Köln, *13.03.1968. Bestellt zum Geschäftsführer: Lenders, Roland, Kempen, *28.09.1980. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Husemann, Mario, Lünen, *06.11.1976; Sauer, Simon, Räckelwitz, *12.07.1986.
2020-04-28: Infolge Berichtigung des Geburtsdatums Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Husemann, Mario, Lünen, *06.11.1979.
2020-12-02: Mit der REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG (Amtsgericht Essen, HRA 10805) als herrschendem Unternehmen ist am 26.11.2020 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 zugestimmt.
2022-01-20: Der mit der REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 10805) am 28.10.2020 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 21.12.2021 zum 31.12.2021 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.