2007-11-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.1988, zuletzt geändert am 18.01.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 mit Nachtrag vom 05.11.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher REMONDIS GmbH, und Sitz, bisher Villingen-Schenningen, Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 602853 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Erfassung und Zuführung von Rohstoffen aller Art zur Wiederverwertung; Transport von Abfällen, insbesondere von Sonderabfällen; Entsorgung von Abfällen; Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen, einschließlich Anlagen für Ersatzbrennstoffe; Sortierung, Reinigung und Wiederaufbereitung von Kunststoffen und Herstellung von Kunststoffprodukten; Aufbereitung und Lieferung von Glasscherben für die Glasindustrie; Vermietung und Verkauf von Behältern und Systemen zur Abfall- und Sondermüllsammlung und -transportierung. Stammkapital: 290.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Quaas, Jürgen, Stuttgart, *23.12.1946; Vogt, Eckhard, Gröbenzell, *31.03.1973. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gärtner, Frank, Dachau, *27.09.1968.
2011-11-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Huber, Wolfgang, Bad Tölz, *24.11.1966.
2017-11-18: Die Gesellschaft hat am 09.11.2017 mit der REMONDIS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.11.2017 zugestimmt.
2018-08-23: Die REMONDIS Dienstleistungs- und Service GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-08: Die Rada Kunststoffrecycling GmbH mit dem Sitz in Augsburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-15: Die Erich Rada GmbH mit dem Sitz in Augsburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-08-08: Die Rada Consult GmbH mit dem Sitz in Adelsried ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.