2008-04-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2008. Gegenstand: Das Einbringen von technischen Beratungs- & Serviceleistungen, der Handel mit technischen Geräten und Teilen, insbesondere im Bereich Windenergie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hüsken, Robert, Hoogstede, *06.02.1970; Kirchhoff, Johann, Hinte, *18.04.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2012-04-23: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 25 A, 49846 Hoogstede.
2014-02-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Kirchhoff, Johann, Hinte, *18.04.1966.
2015-03-09: Geändert, nun: Geschäftsführer: Hüsken, Robert, Hoogstede, *06.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-29: Bestellt als Geschäftsführer: Hüsken, Michael, Nordhorn, *03.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-18: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2017 mit der RES Maintenance & Remote GmbH mit Sitz in Hoogstede verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.