RESTAR Real Estate GmbH
Formell
2017-06-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2017. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 29-31, 50996 Köln. Gegenstand: der Handel, das Halten und Vergeben von Rechten im Wege des Franchising sowie artverwandte Tätigkeiten, sofern hierzu keine Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Flink, Egon, Köln, *16.02.1949, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Flink, Egon, Köln, *16.02.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Karpathiotakis, Dimitrios, Köln, *23.02.1961, einzelvertretungsberechtigt.
2017-12-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Karpathiotakis, Dimitrios, Köln, *23.02.1961. Bestellt als Geschäftsführer: Vieth, Gabriele, Köln, *12.08.1947, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-21:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Maastrichter Straße 47, 50672 Köln.
2018-07-11:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma Restar Real Estate Limited mit Sitz in Cardiff, Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Company Nr. 5868111) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma RESTAR Real Estate mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 91439) eingereicht worden. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) Restar Real Estate Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 5868111, als übertragende Rechtsträgerin; b) RESTAR Real Estate GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, unter Registernummer HRB 91439, als übernehmende Rechtsträgerin. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die Restar Real Estate Limited, die übertragende Rechtsträgerin, ist im Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 5868111 eingetragen. b) Die RESTAR Real Estate GmbH, die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Registernummer HRB 914398 eingetragen. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern Gläubigerrechte nach deutschem Recht. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (RESTAR Real Estate GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der RESTAR Real Estate GmbH unter deren Geschäftsanschrift Maastrichter Str. 47, 50672 Köln geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, zB die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RESTAR Real Estate GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Restar Real Estate Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der RESTAR Real Estate GmbH angefordert werden.
2019-03-26:
Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
2019-05-03:
Die Löschungsankündigung vom 26.03.2019 ist lediglich irrtümlich erfolgt und wird aufgehoben.
2019-05-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2018 mit der Restar Real Estate Limited mit Sitz in Birmingham B 18 6EW/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05868111) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurde § 2 geändert. - Handel, Halten und Vergeben von Rechten im Wege des Franchising sowie artverwandte Tätigkeiten, sofern hierzu keine Erlaubnis erforderlich ist, - Büroorganisation, - Management für Immobilienberater, - Führenvon ImmobilienCentern muit orginal ital. Espressobar, - Schulungsseminare für Franchisepartner- und Immobilienberater, - Fortführung von Arbeitshandbüchern 1. EröffnungImmobilienCenter, 2. OfficeManagement, 3. TechnologyPackage, 4. Immobilienberater Arbeitshandbuch - Herausgabe von immomaxX(R) News Magazin.
2020-04-28:
- Handel, Halten und Vergeben von Rechten im Wege des Franchising sowie artverwandte Tätigkeiten, sofern hierzu keine Erlaubnis erforderlich ist, - Büroorganisation, - Management für Immobilienberater, - Führen von ImmobilienCentern mit orginal ital. Espressobar, - Schulungsseminare für Franchisepartner- und Immobilienberater, - Fortführung von Arbeitshandbüchern 1. Eröffnung ImmobilienCenter, 2. OfficeManagement, 3. TechnologyPackage, 4. Immobilienberater Arbeitshandbuch - Herausgabe von immomaxX News Magazin.