2021-03-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2021. Geschäftsanschrift: Sachsenring 4 A, 65719 Hofheim am Taunus. Gegenstand: Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Anlagenbau und -betrieb, u.a. von Anlagen der Industrie, Umwelttechnik, Chemie, Pharmazie, Bio- und Zellkulturtechnik. Die Beratungs- und Planungsdienstleistungen umfassen u.a. die Disziplinen Elektro-, Mess- und Regelungs- sowie Automatisierungstechnik, elektr. Gebäudetechnik, Verfahrens- und Bioverfahrenstechnik, techn. Qualifizierung, Projektmanagement- und Terminplanung über alle Projektphasen sowie die Realisierung von Systemlösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reuters, Karl-Heinz, Hofheim am Taunus, *29.10.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Reuters, Patricia, Hofheim am Taunus, *03.08.1961.
2021-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Karl-Heinz Reuters, *29.10.1958, Hofheim am Taunus unter der Firma Karl-Heinz Reuters e.K. - Ingenieurbüro mit Sitz in Hofheim am Taunus betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen des Karl-Heinz Reuters e.K. - Ingenieurbüro mit Sitz in Hofheim am Taunus als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.