Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

REWA Uhrarmbänder GmbH

Einzelhandel, Werkzeugen, Milanaiseband..., Piman Khrutmuang, Vielfalt an Uhrarmbändern
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 131
78176 Blumberg
1x Adresse:

Postfach 160
78170 Blumberg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Gründung 1994
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-02:
Geschäftsanschrift: Hauptstraße 131, 78176 Blumberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Jobmann-Wauer, Joachim, Kaufmann, Blumberg.

2011-01-31:
Einzelprokura: Baumann, Wolfgang, Donaueschingen, *11.07.1966.

2011-08-01:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.11.2010/12.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 52.000,- EUR an der "REWA TimeCheck GmbH" in Blumberg (Amtsgericht Freiburg HRB 611452) sowie die Geschäftsanteile Nr. 1 bis 25000 im Nennbetrag von jeweils 1,- EUR an der "REWA Immobilien GmbH" in Blumberg (Amtsgericht Freiburg HRB 704522) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REWA International GmbH", Blumberg (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg HRB 704557) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-12-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.

Marketing