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42477 Radevormwald
1x Adresse:

Saarner Straße 204
45479 Mülheim an der Ruhr


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HR-Bekanntmachungen:

2018-10-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2018. Geschäftsanschrift: Saarner Str. 204, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: ist der Import und Export ist der Handel mit mit Maschinen, Anlagen, Industriegütern und sonstige Materialien und der Handet mit Kraftfahrzeugen aller Art und ferner die Beratung und Einbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen für Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Koenig, Olaf, Oberhausen, *27.05.1944, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HYZ AG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 27978) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.