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RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH

Entwicklungsfeld, Flächennutzungen, RIAS-Gelände..., Stadtquartier, Grünfläche, Grünflächen, Grundstücks, Geschossfläche
Adresse / Anfahrt
Hasenheide 78
10967 Berlin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-15:
Firma: RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hasenheide 78, 10967 Berlin; Gegenstand: Das Betreiben von Immobiliengeschäften, insbesondere die Planung, Errichtung und Bewirtschaftung von Immobilien, soweit möglich zu Wohnzwecken und auch für breite Schichten der Bevölkerung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Bahr, Matthias Ernst Friedrich, *07.02.1978, Bergholz OT Caselow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Hilbich, Alexander, *30.05.1978, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Kleppe, Jan, *31.07.1970, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.11.2021

2022-04-25:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm Zweite GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 236485 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.