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RICHEMONT Northern Europe GmbH
80687 MünchenDE
mind. 37 Mitarbeiter
35x HR-Bekanntmachungen:
2006-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 6.492,44 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 13.070.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Robert, Hell, München, *15.08.1957. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Ferney-Voltaire/F, *10.06.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bartosch, Christian, Seefeld, *26.05.1967; Ekdahl, Henrik, München, *28.04.1969; Kampenhuber, Gabriele, München, *15.05.1964; Knop, Sébastien, München, *07.10.1976; Rößner, Marcel, München, *16.10.1969. Prokura erloschen: Dumortier, Hervé, Starnberg, *18.08.1962; Hell, Robert, München, *15.08.1957. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
2007-03-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schorpp, Christine, München, *23.04.1969.
2007-10-17:
Prokura erloschen: Lentz, Marietta, geb. Gerecht, München, *13.05.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Christiansen, Olaf, München, *08.08.1970.
2008-02-27:
Die Gesellschaft hat am 31.07.2007 mit der MONTBLANC International Holding GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 22203) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31.07.2007 zugestimmt.
2008-04-29:
Prokura erloschen: Kampenhuber, Gabriele, München, *15.05.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, René, München, *07.04.1956.
2008-08-06:
Prokura erloschen: Meggle, Thomas, München, *18.03.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gandji, Patricia, Isen, *18.02.1970.
2009-06-03:
Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 302-306, 80687 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wunderer, Florian, München, *01.12.1972.
2010-05-05:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Collex/Schweiz, *10.06.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wensky, Alexander Hermann, Autigny/Schweiz, *28.02.1964. Prokura erloschen: Bartosch, Christian, Seefeld, *26.05.1967.
2010-07-14:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der RICHEMONT PRAGUE s.r.o., Prag1 (Register des Stadtgerichts Prag, Sektion C, Einlage 96499, IDNo. 27103846) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. auf die RICHEMONT Northern Europe GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubigerrechte nach deutschem Recht ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG.Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, d.h. sowohl die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) als auch die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG von der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs (6) Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der RICHEMONT Northern Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Landsberger Straße 302 - 306, 80687 München, Deutschland, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischenAnspruch handeln. Dingliche Anspruche fallen nicht in den Anwendungsbereich des§ 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichendeSicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein.Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht des Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RICHEMONT Northern Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach tschechischem Recht: Die Gläubigerrechte nach tschechischem Recht ergeben sich aus § 35 ff. des Tschechischen Umwandlungsgesetzes.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.), die ihre Forderungen innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München gegenüber Dritten wirksam wird, anmelden, können die Gewährung einer zusätzlichen Besicherung verlangen, falls sie keine Befriedigung ihrer Forderungen fordern können und sich infolge der grenzüberschreitenden Verschmelzung die Aussicht auf Erfüllung ihrer Forderungen verschlechtert. Durch fruchtlosen Ablauf der im vorangehenden Satz angeführten 6-Monats-Frist erlischt dieses Recht.Kommt es zwischen dem jeweiligen Gläubiger und der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. in einem solchen Fall zu keiner Vereinbarung über die Art der Besicherung der Forderung, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung von Art und Höhe der Forderung über eine angemessene Besicherung. Falls der jeweilige Gläubiger nachweist, dass sich infolge der grenzüberschreitenden Verschmelzung die Aussicht auf Erfüllung seiner Forderungen wesentlich verschlechtert, kann er die Gewährung einer angemessenen Besicherung noch vor Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München verlangen.Kein Recht auf die Gewährung einer Sicherheit haben diejenigen Gläubiger, (i) die ein Recht auf vorrangige Befriedigung ihrer Forderungen im lnsolvenzverfahren haben, (ii) die im Rahmen eines lnsolvenzverfahrens als besicherte Gläubiger anzusehen sind, oder (iii) deren Forderungen erst nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München entstanden sind.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) nach deutschem Recht: An der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) sind mit 99,9 % die übernehmende Gesellschaft selbst (RICHEMONT Northern Europe GmbH) und mit 0,1 % die Richemont International S.A. mit Sitz in Villars-sur-Glane, Route des Biches 10, 1752 Schweiz, eingetragen im Handelsregister von Freiburg/Fribourg, Schweiz, Reg. No. 10204/1977, als Gesellschafter beteiligt.Die Rechte des Minderheitsgesellschafters Richemont International S.A. nach deutschem Recht ergeben sich aus § 122 h Abs. 2, 122 i Abs. 2 Satz 2, 122 a Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 1 UmwG.Gemäß § 122 h Abs. 2 UmwG würde die Schutzvorschrift des § 15 UmwG für die Gesellschafter der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. als übertragende Gesellschaftgelten, wenn (i) nach tschechischem Recht ein dem deutschen Spruchverfahren nach dem SpruchG vergleichbares Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses zwischen den im Zuge der Verschmelzung verlustig gehenden Anteilen an der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) und den für diesen Verlust an der RICHEMONT Northern Europe GmbH (übernehmende Gesellschaft) gewährten Anteilen vorgesehen ist, und (ii) deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Gemäß § 15 Abs. 1 UmwG kann jeder Gesellschafter einer übertragenden Gesellschaft von der übernehmenden Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist, wobei die angemessene Zuzahlung auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt wird. Da das tschechische Recht kein dem deutschen Spruchverfahren nach dem SpruchG vergleichbares Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältn isses zwischen den im Zuge der Verschmelzung verlustig gehenden Anteilen an der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) und den für diesen Verlust an der RICHEMONT Northern Europe GmbH (übernehmende Gesellschaft) gewährten Anteilen vorsieht, findet § 122 h Abs. 2 UmwG und somit § 15 UmwG vorliegend keine Anwendung.Gemäß § 122 i Abs. 2 Satz 2 UmwG würde die Schutzvorschrift des § 34 UmwG für die Gesellschafter der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) gelten, wenn (i) nach tschechischem Recht ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vorgesehen ist, und (ii) deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Gemäß § 34 UmwG hat das Gericht auf Antrag nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes eine angemessene Barabfindung zu bestimmen, wenn ein Gesellschafter einer übertragenden Gesellschaft geltend macht, dass die ihm anzubietende Barabfindung (i) zu niedrig bemessen sei, (ii) nicht angeboten worden ist, oder (iii) nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist. Da das tschechische Recht bei der Verschmelzung unter Beteiligung einer tschechischen Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) als übertragende Gesellschaft kein Verfahren zur Abfindung vonMinderheitsgesellschaftern vorsieht, findet 122 i Abs. 2 Satz 2 UmwG und somit § 34 UmwG vorliegend keine Anwendung.d) Rechte des Minderheitsgesellschafters nach tschechischem Recht: Nach tschechischem Recht haben die Gesellschafter der an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gegenüber der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) das Recht auf einen Ausgleich in Geld, falls das im Verschmelzungsplan vorgesehene Austauschverhältnis der untergehenden Geschäftsanteile an der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) gegen neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) mit allfälligen Zuzahlungen zum Ausgleich nicht angemessen ist.Dieses Recht auf Ausgleichszahlung kann die Richemont International S.A. als Minderheitsgesellschafterin der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) bei der vorliegenden grenzüberschreitenden Verschmelzung nur dann geltend machen, falls die deutsche Rechtsordnung ein solches Ausgleichsrecht nicht vorsieht und die Gesellschafter der RICHEMONT Northern Europe GmbH als übernehmende Gesellschaft im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses über die vorliegende grenzüberschreitende Verschmelzung ausdrücklich entscheiden, dass den Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) ein solches Recht auf Ausgleich gemäß der Bedingungen des Tschechischen Umwandlungsgesetzes auch nach Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung ins deutsche Handelsregister zusteht.Falls der Richemont International S.A. als Minderheitsgesellschafterin der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) ein solches Recht auf Ausgleich auch nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung ins deutsche Handelsregister zusteht, sind hierfür die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte und Rechte der Minderheitsgesellschafter können bei derRICHEMONT Northern Europe GmbH, Landsberger Straße 302 - 306, 80687München, Deutschland, insbesondere bei Herrn Geschäftsführer Robert Hell, angefordert werden.
2010-10-13:
Prokura erloschen: Knop, Sébastien, München, *07.10.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brun, Vincent, München, *17.08.1976; de Quatrebarbes, Nicolas, München, *15.04.1972.
2010-10-13:
Die RICHEMONT PRAGUE s.r.o. mit dem Sitz in Prag (Stadtgericht Prag Sektion C, Einlage 96499, ID. No. 271 03 846) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 23.06.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 18.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.08.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-10-27:
Aufgehoben: Jaeger-LeCoultre Zweigniederlassung der Richemont Northern Europe GmbH, 90499 Nürnberg.
2010-11-10:
Prokura erloschen: Wunderer, Florian, München, *01.12.1972.
2012-02-01:
Prokura erloschen: de Quatrebarbes, Nicolas, München, *15.04.1972.
2012-03-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klefoth, Michael, Hilpoltstein, *30.09.1976.
2013-07-10:
Prokura erloschen: Wensky, Alexander Hermann, Autigny/Schweiz, *28.02.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gutierrez Diaz, Alexander, Oststeinbek, *20.07.1978; Oehlmann, Lars, München, *14.06.1976.
2014-03-05:
Prokura erloschen: Gandji, Patricia, Isen, *18.02.1970.
2014-07-19:
Prokura erloschen: Brun, Vincent, München, *17.08.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lestringant, Renaud, München, *16.08.1971.
2015-04-11:
Prokura erloschen: Rößner, Marcel, München, *16.10.1969.
2015-10-14:
Prokura erloschen: Christiansen, Olaf, München, *08.08.1970.
2015-12-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Silies, Lukas, München, *03.04.1975.
2016-07-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Staudigl, Martin, München, *11.11.1970.
2016-12-28:
Prokura erloschen: Klefoth, Michael, Hilpoltstein, *30.09.1976; Silies, Lukas, München, *03.04.1975.
2017-04-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Collex/Schweiz, *10.06.1960.
2017-08-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hokayem, Alain, München, *03.04.1980.
2017-09-14:
Bestellt: Geschäftsführer: Unterstraßer, Stefan, München, *02.04.1969.
2017-12-30:
Personendaten geändert und ausgeschieden: Geschäftsführer: Robert, Hell, Ruhpolding, *15.08.1957. Bestellt: Geschäftsführer: Meyer, Denis Axel, Cologny / Schweiz, *01.08.1970.
2018-10-10:
Prokura erloschen: Schwarz, René, München, *07.04.1956.
2018-11-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vuilleumier, Raphael, München, *11.09.1981.
2020-02-14:
Prokura erloschen: Bestian, Jürgen, Oberasbach, *12.02.1964.
2020-05-30:
Prokura erloschen: Staudigl, Martin, München, *11.11.1970.
2021-05-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gibovic-Danner, Melisa, Weßling, *21.03.1981.
2021-08-12:
Prokura erloschen: Gutierrez Diaz, Alexander, Oststeinbek, *20.07.1978.
2022-02-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, Gabriele, München, *16.07.1976. Prokura erloschen: Lestringant, Renaud, München, *16.08.1971; Vuilleumier, Raphael, München, *11.09.1981.
2022-07-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: de Laporte, Alexis, Dresden, *15.02.1976.
2006-12-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 6.492,44 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 13.070.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Robert, Hell, München, *15.08.1957. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Ferney-Voltaire/F, *10.06.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bartosch, Christian, Seefeld, *26.05.1967; Ekdahl, Henrik, München, *28.04.1969; Kampenhuber, Gabriele, München, *15.05.1964; Knop, Sébastien, München, *07.10.1976; Rößner, Marcel, München, *16.10.1969. Prokura erloschen: Dumortier, Hervé, Starnberg, *18.08.1962; Hell, Robert, München, *15.08.1957. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
2007-03-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schorpp, Christine, München, *23.04.1969.
2007-10-17:
Prokura erloschen: Lentz, Marietta, geb. Gerecht, München, *13.05.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Christiansen, Olaf, München, *08.08.1970.
2008-02-27:
Die Gesellschaft hat am 31.07.2007 mit der MONTBLANC International Holding GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 22203) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31.07.2007 zugestimmt.
2008-04-29:
Prokura erloschen: Kampenhuber, Gabriele, München, *15.05.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, René, München, *07.04.1956.
2008-08-06:
Prokura erloschen: Meggle, Thomas, München, *18.03.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gandji, Patricia, Isen, *18.02.1970.
2009-06-03:
Geschäftsanschrift: Landsberger Straße 302-306, 80687 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wunderer, Florian, München, *01.12.1972.
2010-05-05:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Collex/Schweiz, *10.06.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wensky, Alexander Hermann, Autigny/Schweiz, *28.02.1964. Prokura erloschen: Bartosch, Christian, Seefeld, *26.05.1967.
2010-07-14:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der RICHEMONT PRAGUE s.r.o., Prag1 (Register des Stadtgerichts Prag, Sektion C, Einlage 96499, IDNo. 27103846) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. auf die RICHEMONT Northern Europe GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubigerrechte nach deutschem Recht ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG.Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, d.h. sowohl die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) als auch die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG von der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs (6) Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der RICHEMONT Northern Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift Landsberger Straße 302 - 306, 80687 München, Deutschland, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischenAnspruch handeln. Dingliche Anspruche fallen nicht in den Anwendungsbereich des§ 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichendeSicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein.Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht des Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden RICHEMONT Northern Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach tschechischem Recht: Die Gläubigerrechte nach tschechischem Recht ergeben sich aus § 35 ff. des Tschechischen Umwandlungsgesetzes.Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.), die ihre Forderungen innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München gegenüber Dritten wirksam wird, anmelden, können die Gewährung einer zusätzlichen Besicherung verlangen, falls sie keine Befriedigung ihrer Forderungen fordern können und sich infolge der grenzüberschreitenden Verschmelzung die Aussicht auf Erfüllung ihrer Forderungen verschlechtert. Durch fruchtlosen Ablauf der im vorangehenden Satz angeführten 6-Monats-Frist erlischt dieses Recht.Kommt es zwischen dem jeweiligen Gläubiger und der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. in einem solchen Fall zu keiner Vereinbarung über die Art der Besicherung der Forderung, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung von Art und Höhe der Forderung über eine angemessene Besicherung. Falls der jeweilige Gläubiger nachweist, dass sich infolge der grenzüberschreitenden Verschmelzung die Aussicht auf Erfüllung seiner Forderungen wesentlich verschlechtert, kann er die Gewährung einer angemessenen Besicherung noch vor Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München verlangen.Kein Recht auf die Gewährung einer Sicherheit haben diejenigen Gläubiger, (i) die ein Recht auf vorrangige Befriedigung ihrer Forderungen im lnsolvenzverfahren haben, (ii) die im Rahmen eines lnsolvenzverfahrens als besicherte Gläubiger anzusehen sind, oder (iii) deren Forderungen erst nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München entstanden sind.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) nach deutschem Recht: An der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) sind mit 99,9 % die übernehmende Gesellschaft selbst (RICHEMONT Northern Europe GmbH) und mit 0,1 % die Richemont International S.A. mit Sitz in Villars-sur-Glane, Route des Biches 10, 1752 Schweiz, eingetragen im Handelsregister von Freiburg/Fribourg, Schweiz, Reg. No. 10204/1977, als Gesellschafter beteiligt.Die Rechte des Minderheitsgesellschafters Richemont International S.A. nach deutschem Recht ergeben sich aus § 122 h Abs. 2, 122 i Abs. 2 Satz 2, 122 a Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 1 UmwG.Gemäß § 122 h Abs. 2 UmwG würde die Schutzvorschrift des § 15 UmwG für die Gesellschafter der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. als übertragende Gesellschaftgelten, wenn (i) nach tschechischem Recht ein dem deutschen Spruchverfahren nach dem SpruchG vergleichbares Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältnisses zwischen den im Zuge der Verschmelzung verlustig gehenden Anteilen an der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) und den für diesen Verlust an der RICHEMONT Northern Europe GmbH (übernehmende Gesellschaft) gewährten Anteilen vorgesehen ist, und (ii) deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Gemäß § 15 Abs. 1 UmwG kann jeder Gesellschafter einer übertragenden Gesellschaft von der übernehmenden Gesellschaft einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen, wenn das Umtauschverhältnis der Anteile zu niedrig bemessen ist, wobei die angemessene Zuzahlung auf Antrag durch das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt wird. Da das tschechische Recht kein dem deutschen Spruchverfahren nach dem SpruchG vergleichbares Verfahren zur Kontrolle und Änderung des Umtauschverhältn isses zwischen den im Zuge der Verschmelzung verlustig gehenden Anteilen an der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) und den für diesen Verlust an der RICHEMONT Northern Europe GmbH (übernehmende Gesellschaft) gewährten Anteilen vorsieht, findet § 122 h Abs. 2 UmwG und somit § 15 UmwG vorliegend keine Anwendung.Gemäß § 122 i Abs. 2 Satz 2 UmwG würde die Schutzvorschrift des § 34 UmwG für die Gesellschafter der RICHEMONT PRAGUE s.r.o. (übertragende Gesellschaft) gelten, wenn (i) nach tschechischem Recht ein Verfahren zur Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vorgesehen ist, und (ii) deutsche Gerichte für die Durchführung eines solchen Verfahrens international zuständig sind. Gemäß § 34 UmwG hat das Gericht auf Antrag nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes eine angemessene Barabfindung zu bestimmen, wenn ein Gesellschafter einer übertragenden Gesellschaft geltend macht, dass die ihm anzubietende Barabfindung (i) zu niedrig bemessen sei, (ii) nicht angeboten worden ist, oder (iii) nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist. Da das tschechische Recht bei der Verschmelzung unter Beteiligung einer tschechischen Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) als übertragende Gesellschaft kein Verfahren zur Abfindung vonMinderheitsgesellschaftern vorsieht, findet 122 i Abs. 2 Satz 2 UmwG und somit § 34 UmwG vorliegend keine Anwendung.d) Rechte des Minderheitsgesellschafters nach tschechischem Recht: Nach tschechischem Recht haben die Gesellschafter der an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gegenüber der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) das Recht auf einen Ausgleich in Geld, falls das im Verschmelzungsplan vorgesehene Austauschverhältnis der untergehenden Geschäftsanteile an der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) gegen neue Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft (RICHEMONT Northern Europe GmbH) mit allfälligen Zuzahlungen zum Ausgleich nicht angemessen ist.Dieses Recht auf Ausgleichszahlung kann die Richemont International S.A. als Minderheitsgesellschafterin der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) bei der vorliegenden grenzüberschreitenden Verschmelzung nur dann geltend machen, falls die deutsche Rechtsordnung ein solches Ausgleichsrecht nicht vorsieht und die Gesellschafter der RICHEMONT Northern Europe GmbH als übernehmende Gesellschaft im Rahmen des Zustimmungsbeschlusses über die vorliegende grenzüberschreitende Verschmelzung ausdrücklich entscheiden, dass den Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) ein solches Recht auf Ausgleich gemäß der Bedingungen des Tschechischen Umwandlungsgesetzes auch nach Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung ins deutsche Handelsregister zusteht.Falls der Richemont International S.A. als Minderheitsgesellschafterin der übertragenden Gesellschaft (RICHEMONT PRAGUE s.r.o.) ein solches Recht auf Ausgleich auch nach der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung ins deutsche Handelsregister zusteht, sind hierfür die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte und Rechte der Minderheitsgesellschafter können bei derRICHEMONT Northern Europe GmbH, Landsberger Straße 302 - 306, 80687München, Deutschland, insbesondere bei Herrn Geschäftsführer Robert Hell, angefordert werden.
2010-10-13:
Prokura erloschen: Knop, Sébastien, München, *07.10.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brun, Vincent, München, *17.08.1976; de Quatrebarbes, Nicolas, München, *15.04.1972.
2010-10-13:
Die RICHEMONT PRAGUE s.r.o. mit dem Sitz in Prag (Stadtgericht Prag Sektion C, Einlage 96499, ID. No. 271 03 846) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 23.06.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 18.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 16.08.2010 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-10-27:
Aufgehoben: Jaeger-LeCoultre Zweigniederlassung der Richemont Northern Europe GmbH, 90499 Nürnberg.
2010-11-10:
Prokura erloschen: Wunderer, Florian, München, *01.12.1972.
2012-02-01:
Prokura erloschen: de Quatrebarbes, Nicolas, München, *15.04.1972.
2012-03-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klefoth, Michael, Hilpoltstein, *30.09.1976.
2013-07-10:
Prokura erloschen: Wensky, Alexander Hermann, Autigny/Schweiz, *28.02.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gutierrez Diaz, Alexander, Oststeinbek, *20.07.1978; Oehlmann, Lars, München, *14.06.1976.
2014-03-05:
Prokura erloschen: Gandji, Patricia, Isen, *18.02.1970.
2014-07-19:
Prokura erloschen: Brun, Vincent, München, *17.08.1976. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lestringant, Renaud, München, *16.08.1971.
2015-04-11:
Prokura erloschen: Rößner, Marcel, München, *16.10.1969.
2015-10-14:
Prokura erloschen: Christiansen, Olaf, München, *08.08.1970.
2015-12-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Silies, Lukas, München, *03.04.1975.
2016-07-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Staudigl, Martin, München, *11.11.1970.
2016-12-28:
Prokura erloschen: Klefoth, Michael, Hilpoltstein, *30.09.1976; Silies, Lukas, München, *03.04.1975.
2017-04-05:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bichelmeier, Hans-Peter, Collex/Schweiz, *10.06.1960.
2017-08-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hokayem, Alain, München, *03.04.1980.
2017-09-14:
Bestellt: Geschäftsführer: Unterstraßer, Stefan, München, *02.04.1969.
2017-12-30:
Personendaten geändert und ausgeschieden: Geschäftsführer: Robert, Hell, Ruhpolding, *15.08.1957. Bestellt: Geschäftsführer: Meyer, Denis Axel, Cologny / Schweiz, *01.08.1970.
2018-10-10:
Prokura erloschen: Schwarz, René, München, *07.04.1956.
2018-11-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vuilleumier, Raphael, München, *11.09.1981.
2020-02-14:
Prokura erloschen: Bestian, Jürgen, Oberasbach, *12.02.1964.
2020-05-30:
Prokura erloschen: Staudigl, Martin, München, *11.11.1970.
2021-05-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gibovic-Danner, Melisa, Weßling, *21.03.1981.
2021-08-12:
Prokura erloschen: Gutierrez Diaz, Alexander, Oststeinbek, *20.07.1978.
2022-02-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schwarz, Gabriele, München, *16.07.1976. Prokura erloschen: Lestringant, Renaud, München, *16.08.1971; Vuilleumier, Raphael, München, *11.09.1981.
2022-07-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: de Laporte, Alexis, Dresden, *15.02.1976.