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RIESSEN-BAU GmbH & Co. KG

Finlan, Codrops, Kleinreparaturen..., Fachkompetenz, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Kulemannstieg 30
22457 Hamburg
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-28:
(Erbringen von Bauleistungen und Bauausführungen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kulemannstieg 30, 22457 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: RIESSEN-BAU-Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Hamburg HRB 112443), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.08.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Riessen, Horst, Hamburg, *12.03.1936, unter der Firma Horst Riessen Bauausführungen e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 112023) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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