2011-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung) und 11 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
2021-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 320.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital. Neue Firma: RIWA GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung von Lösungen insbesondere im Bereich von Geoinformationen, der Liegenschafts- bzw. Gebäudeverwaltung und des Betriebs kommunaler Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Outsourcingverfahren und Onlinediensten, der Digitalisierung, die Erstellung und Nachführung von digitalen Karten und Leitungskatastern, Ingenieursplanungen für Ver- und Entsorgungssysteme, Vermessung, Schulung und Beratung. Neues Stammkapital: 800.000,00 EUR.
2021-05-12: Bestellt: Geschäftsführer: Kleinmanns, Steffen, Kolbermoor, *21.02.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-14: Die TERA-Kommunalsoftware GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 8340) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.