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R&M Ausbau Leipzig GmbH

Beratung und Consulting, Unsere Geschäftsfelder, Facility..., GVA, Gebäudebetriebs, Unternehmensbroschüren, Vorzeigeimmobilien, Audits, Marktberichte, Gebäudetechnik, Präsentationen
Adresse / Anfahrt
Walter-Köhn-Straße 4b
04356 Leipzig
1x Adresse:

Walter-Köhn-Straße 48
04356 Leipzig


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schlesies, Stefan, Freising, *09.07.1962.

2013-01-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 3, 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Bilfinger R&M Ausbau Leipzig GmbH.

2013-01-17:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 11.09.2003 besteht nach Umfirmierung des anderen Vertragsteils nun mit der Bilfinger R&M Ausbau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 89820).

2013-03-14:
Änderung der Geschäftsanschrift: c/o Bilfinger R&M Ausbau München GmbH, Standort Leipzig, Walter-Köhn-Straße 48, 04356 Leipzig.

2014-03-28:
Der Gewinnabführungsvertrag vom 11.09.2003 mit der Bilfinger R&M Ausbau GmbH mit dem Sitz in München ist durch Änderungsvereinbarung vom 13.02.2014 in § 2 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.03.2014 zugestimmt.

2017-02-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017 hat die Änderung der §§ 5, 6 und 7 des Gesellschaftsvertrages und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2017-07-21:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Apleona R&M Ausbau GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 89820) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-07-31:
Die Verschmelzung wurde am 27.07.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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