2020-09-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2020 mit Änderung vom 07.09.2020. Geschäftsanschrift: Hajo-Rüter-Str. 19, 65239 Hochheim am Main. Gegenstand: die allgemeine, kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pavlidis, Andreas Georg, Hochheim am Main, *15.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-04-01: Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Andreas Georg Pavlidis, *15.04.1980, Hochheim am Main unter der Firma RM-PFM Rhein-Main Property & Facility Management e.K. mit Sitz in Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10138) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. RM-PFM Rhein-Main Property & Facility Management GmbH. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Andreas Georg Pavlidis, Hochheim am Main, *15.04.1980 unter der Firma RM-PFM Rhein-Main Property & Facility Management e.K. in Hocheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden HRA 10138) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
2021-04-12: Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 07.04.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.