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RN Schaumglas Verarbeitung GmbH

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Adresse / Anfahrt
Weyerhofstraße 65
47803 Krefeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-04-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 18.02.2015. Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 93, 47799 Krefeld. Gegenstand: Die Schaumglas- und Blechverarbeitung sowie deren Vertrieb und die Vermittlung von Bauleistungen und technischen Serviceleistungen für Gewerbe und Industrie. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Rakic, Neven, Krefeld, *27.11.1960, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2018 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden geändert: Firma und Gegenstand sowie Geschäftsführung und Vertretung. Ferner wurde das Stammkapital von 500,00 EUR um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht. Neue Firma: RN Schaumglas Verarbeitung GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Weyerhofstraße 65, 47803 Krefeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Schaumglas- und Blechverarbeitung sowie deren Vertrieb und die Vermittlung von Bauleistungen und technischen Serviceleistungen für Gewerbe und Industrie, die Aufmaßerstellung, die Herstellung und der Vertrieb von Isoliermatratzen und Dämmkissen sowie die Baustellenüberwachung. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.