2017-09-01: (Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Osterriedergasse 11, 93326 Abensberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: RNH GmbH Group - Steuerberatungsgesellschaft -, Abensberg (Amtsgericht Regensburg HRB 15855), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-10: RNHS Abensberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG.
2019-02-21: Firmenname geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: RNHS Group GmbH - Steuerberatungsgesellschaft -, Abensberg , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Ritz Hiller Schweiß Partnerschaftsgesellschaft mbB - Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Abensberg (Amtsgericht Regensburg PR 119) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.