2019-03-19: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Die Partnerschaft ist im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs auch berechtigt, sich an Gesellschaften mit einem entsprechenden oder anderen Unternehmensgegenstand zu beteiligen. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Roehler, Kai, Rechtsanwalt, Nürnberg, *25.06.1965; Dr. Schlieker, Beate, Rechtsanwältin, Schwaig b. Nürnberg, *05.03.1985.