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Middelicher Straße 305
45892 Gelsenkirchen
1x Adresse:

Luisenstraße 72
45892 Gelsenkirchen


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2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2021. Geschäftsanschrift: Luisenstraße 72, 45892 Gelsenkirchen. Gegenstand: Onlinehandel mit Technikzubehör, insbesondere Smartphone-Hüllen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lewin, Lando, Gelsenkirchen, *14.05.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme nach Ausgliederung des Teilbetriebes "Onlinehandel mit Technikzubehör" der Lando Lewin e.K. mit Sitz in Gelsenkirchen beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 den Teilbetrieb "Onlinehandel mit Technikzubehör" der Lando Lewin e.K. mit Sitz in Gelsenkirchen nach Ausgliederung aus dem Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.11.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.