2006-12-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2006. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Konstruktion, industrielle Fertigung und Verkauf von Filteranlagen, luft- und umwelttechnischen Anlagen sowie Anlagen zur Ernergieerzeugung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Riedel, Lars, Bad Lobenstein, *11.03.1971; Riedel, Jens, Wurzbach, *09.06.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.
2015-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: R&R-BETH GmbH. Gemäß Art. 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet Unterlemnitz 7, 07356 Bad Lobenstein. Bestellt: Geschäftsführer: Engemann, Pierre, Eisenberg, *22.07.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-09: Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 mit Nachtrag vom 31.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AIRPEX GmbH mit dem Sitz in Bad Lobenstein und mit der BETH Filter GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 13096 HL) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
2016-06-09: Die AIRPEX GmbH mit dem Sitz in Bad Lobenstein und die BETH Filter GmbH mit dem Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck HRB 13096 HL) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.