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HT Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Büroobjekt, WATERFRONT IST OFFEN, Außenstellplätze..., Sondervermögen, Büroflächen, Aufteilung
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Dammtorstraße 30
20354 Hamburg
1x Adresse:

Beim Strohhause 27
20097 Hamburg


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25x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2013 mit Änderung vom 08.03.2013. Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens im Bereich von immobilienbezogenen Investments sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Griese, Markus, Hamburg, *17.02.1971; Hasselbring, Dirk, Hamburg, *30.06.1968; Dr. Walter, Bernd, Hamburg, *22.11.1972; Wiemer, Lutz, Hamburg, *23.11.1966, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 11 (Aufsichtsrat) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds und Immobiliendachfonds für das Publikum (Publikumsfonds) und für professionelle und semi-professionelle Anleger (Spezialfonds) im In- und Ausland sowie die kollektive Vermögensverwaltung dieser Fonds, wobei insbesondere das Portfolio- und Risikomanagement, die Objektauswahl, die Fondsverwaltung, das Auslagerungscontrolling und das Risikocontrolling für die Fonds ausgeführt werden. Die Gesellschaft darf auch sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten und Nebendienstleistungen ausüben. Die Gesellschaft erbringt keine Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen. 125.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2014-02-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand). Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Gegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Vermögensverwaltung von (a) inländischen geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei Ihnen angelegte Geld investieren in - Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald-, Forst und Agrarland), oder - Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 .KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, oder - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach §§ l94 und 195 KAGB, oder - Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (a) erworben werden. sowie von (b) inländischen geschlossenen Publikums-AlF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld investieren in - Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald-, Forst und Agrarland), oder - Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Verrnögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, oder - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach §§ 194 und l95 KAGB, oder - Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände gemäß diesem lit. (b) erworben werden. (c) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit.b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und (d) Ausländische AlF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) und lit, b) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 2.2 Außer den in vorstehender Ziffer 2.1 genannten Geschäften dürfen nur solche Geschäfte, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sowie folgende Geschäfte betrieben werden: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, (b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, (c) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehender Ziffer 2.1 und mit den in dieser Ziffer 2.2 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, sowie (d) die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck gemäß § 20 Abs. 6 KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.

2015-04-14:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Walter, Bernd, Hamburg, *22.11.1972; Wiemer, Lutz, Hamburg, *23.11.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hofmann, Diana, Hamburg, *03.10.1974; Jürgensen, Ute, Hamburg, *11.07.1964; Lobik, Aldert, Hamburg, *10.04.1972. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2015-06-17:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2016-01-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Daumann, Christian, Neu-Isenburg, *21.12.1967.

2016-09-12:
Bestellt Geschäftsführer: Dr. Nack, Ulrich Robert Albert, Königswinter, *17.05.1966, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-03-09:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Nack, Ulrich Robert Albert, Königswinter, *17.05.1966.

2017-07-17:
Bestellt Geschäftsführer: Daumann, Christian, Neu-Isenburg, *21.12.1967; Dr. Reul, Georg Walter, Bonn, *17.04.1967, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-24:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Hasselbring, Dirk, Hamburg, *30.06.1968.

2017-07-28:
Prokura erloschen Daumann, Christian, Neu-Isenburg, *21.12.1967.

2017-10-23:
Prokura erloschen Jürgensen, Ute, Hamburg, *11.07.1964.

2018-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.1 Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Gegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Vermögensverwaltung von a) inländischen geschlossenen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld investieren in - Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald-, Forst und Agrarland), oder - Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, oder - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach §§ 194 und 195 KAGB, oder - Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. sowie von b) inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. c) offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a) und g) bis i) KAGB genannten Vermögensgegenstände) sowie - als Liquiditätsanlage Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 1 - 5 KAGB - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte Grenze von 5% des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - sowie Derivate zu Absicherungszwecken nach § 253 Abs. 1 Nr. 6 KAGB. d) allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem Buchstaben c) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. e) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und f) Ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 2. 2 Außer den in vorstehender Ziffer 2.1 genannten Geschäften dürfen nur solche Geschäfte, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sowie folgende Geschäfte betrieben werden: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, c) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehender Ziffer 2.1 und mit den in dieser Ziffer 2.2 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, sowie d) die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck gemäß § 20 Abs. 6 KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

2018-02-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 2.1 Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs. Gegenstand der Gesellschaft ist die kollektive Vermögensverwaltung von a) inländischen geschlossenen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld investieren in - Sachwerte im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald-, Forst und Agrarland), oder - Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, oder - zu Liquiditätszwecken in Vermögensgegenstände nach §§ 194 und 195 KAGB, oder - Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. sowie von b) inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285f. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. c) offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB: - die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände (mit Ausnahme der in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben a) und g) bis i) KAGB genannten Vermögensgegenstände) sowie - als Liquiditätsanlage Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 1 - 5 KAGB - mit Ausnahme von Wertpapieren i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. b) KAGB und Aktien i.S.d. § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KAGB, soweit die dort genannte Grenze von 5% des Wertes des jeweiligen Sondervermögens überschritten werden würde - sowie Derivate zu Absicherungszwecken nach § 253 Abs. 1 Nr. 6 KAGB. d) allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gemäß vorstehendem Buchstaben c) das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen. e) EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt und f) Ausländische AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a) bis lit. d) vergleichbaren Anforderungen unterliegt. 2.2 Außer den in vorstehender Ziffer 2.1 genannten Geschäften dürfen nur solche Geschäfte, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sowie folgende Geschäfte betrieben werden: a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, c) sonstige Tätigkeiten, die gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB mit den in vorstehender Ziffer 2.1 und mit den in dieser Ziffer 2.2 genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind, sowie d) die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck gemäß § 20 Abs. 6 KAGB, wenn eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 2.3 Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 2.4 Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung nach vorstehender Ziffer 2.1 Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen sowie für eigene Rechnung ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen gewähren. 2.5 Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind.

2018-06-04:
Bestellt Geschäftsführer: Priggemeyer, Oliver, Karlsfeld, *04.09.1969, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Münch, Annina, Hamburg, *20.01.1984.

2018-12-12:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Daumann, Christian, Neu-Isenburg, *21.12.1967; Griese, Markus, Rechtsanwalt, Hamburg, *17.02.1971; Priggemeyer, Oliver, Karlsfeld, *04.09.1969; Dr. Reul, Georg Walter, Bonn, *17.04.1967. Bestellt Geschäftsführer: Lobik, Aldert, Hamburg, *10.04.1972; Schulenburg, Margret Veronika, Hamburg, *20.02.1973, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Lobik, Aldert, Hamburg, *10.04.1972. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Becker, Catharina, Hamburg, *24.08.1979; Howe, Florian, Quickborn, *19.02.1979; Manthey, Marie-Christin, Hamburg, *19.09.1987; Siliacks, Marcel, Hamburg, *05.12.1985.

2019-07-02:
Prokura erloschen Münch, Annina, Hamburg, *20.01.1984.

2019-10-17:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Schulenburg, Margret Veronika, Hamburg, *20.02.1973.

2019-11-15:
Bestellt Geschäftsführer: Dr. Jensen, Jan-Willem, Aumühle, *05.09.1974, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-07:
Bestellt Geschäftsführer: Priggemeyer, Oliver, Karlsfeld, *04.09.1969, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-28:
Bestellt Geschäftsführer: Becker, Catharina Maria Antonia, Hamburg, *24.08.1979, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Becker, Chatarina Maria Antonia.

2021-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: HT Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Ausgeschieden Geschäftsführer: Becker, Catharina Maria Antonia, Hamburg, *24.08.1979; Dr. Jensen, Jan-Willem, Aumühle, *05.09.1974. Prokura erloschen Becker, Catharina, Hamburg, *24.08.1979.

2021-12-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Saul, Hannes, Hamburg, *20.11.1987.

2022-05-17:
Prokura erloschen Howe, Florian, Hamburg, *19.02.1979.