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RRP Media UG (haftungsbeschränkt)

Bar, Film- und Fernsehstudio, Speakeazy Stage..., Programmkalender, Konzerte verschiedener Genres, Livestage, Record-Release-Partys, Synchronisation
Adresse / Anfahrt
Gneisenaustraße 41
10961 Berlin
2x Adresse:

Bergmannstraße 68
10961 Berlin


Kulmer Straße 20a
10783 Berlin


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-15:
Firma: RRP Media UG (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bielefelder Str. 29, 10709 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung und Abwicklung von Medienprojekten für Film, Funk, Fernsehen, Bühne und digitale Medien, Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen als Fotograf, Autor, Lektor, Synchrondialogbuchautor und -regisseur sowie Tonschnittarbeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Raschewski, Rainer, *10.01.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.03.2010.

2013-11-29:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Straße am Flugplatz 6a, 12487 Berlin

2014-04-07:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Gneisenaustraße 41, 10961 Berlin

2015-10-28:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die RRP Film UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 144626) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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