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RSE Grundbesitz und Beteiligungs-GmbH

Projektmanagement
Adresse / Anfahrt
Wiesenstraße 36
45473 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2012. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 36, 45473 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: ist der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie von Erbbaurechten und deren Bebauung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Betreuung, einschließlich der Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland, die in diesem Geschäftsbereich tätig sind, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Property- und Facility-Management. Stammkapital: 40.222.755,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Maslowski, Udo, Krefeld, *22.10.1958; Resch, Martin, Sulzbach, *15.11.1966. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 53446) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.11.2012 unter gleichzeitiger Verlegung des Sitzes von Frankfurt am Main nach Mülheim an der Ruhr und Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-03:
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Maslowski, Udo, Krefeld, *22.10.1958; Resch, Martin, Sulzbach, *15.11.1966, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Firma RSE Grundstücksverwaltungs-GmbH vom 13.11.2014 und der Gesellschafterversammlung der Firma RSE Borsiggelände GmbH vom 13.11.2014 mit der der RSE Grundstücksverwaltungs-GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 25634) sowie mit der RSE Borsiggelände GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 25616) als übertragende Rechtsträger verschmolzen.

2020-01-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Noy, Thomas, Mülheim an der Ruhr, *31.10.1973.

2020-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Gewerbepark am Borsigturm GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.