2008-08-14: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: McFit GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Fitness- und Freizeitanlagen einschließlich des Verkaufs von nichtalkoholischen Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln sowie hiermit zusammenhängende Leistungen. Herausgabe, Produktion und Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen. Vertrieb von Merchandise-Artikeln. Neues Stammkapital: 25.564,59 EUR.
2016-09-16: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: McFIT Global Group GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) Betrieb von Fitness- und Freizeitanlagen einschließlich des Verkaufs von nichtalkoholischen Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln sowie damit zusammenhängenden Leistungen, b) Organisation und Veranstaltung von Musikevents einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen, c) Musikproduktion und Vertrieb von Musik über Medien aller Art einschließlich der Internetvermarktung und aller damit zusammenhängenden Leistungen, d) Veranstaltung und Produktion von Rundfunkprogrammen aller Art und aller damit zusammenhängenden Leistungen, e) Vermittlung, Vertrieb und Veranstaltung von Reisen jeder Art und aller damit zusammenhängenden Leistungen, f) Herausgabe, Produktion und Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen sowie g) Vertrieb von Merchandising-Artikeln.
2017-09-05: Die High5 Sports GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 146365 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-04-02: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2018 hat die Änderung des § 1 Abs.1 der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: RSG Group GmbH.