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RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH

Vorderseite, Casual, Weltpokalsieger..., WBC, Europapokal
Adresse / Anfahrt
Wolfgang-Kühle-Straße 1
35576 Wetzlar
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2016. Geschäftsanschrift: Friedenstraße 16 a+b, 35578 Wetzlar. Gegenstand: Planung, Durchführung und Vermarktung von Sportveranstaltungen, Sponsorenakquisition und Sponsorenvermittlung, Auf-, Ab- und Umbau von Veranstaltungsbereichen in bestehenden Sportstätten, Planung, Entwicklung, Produktion und Verkauf von Werbeartikeln, Beratung von Sportgesellschaften und Sportvereinen, Beratung von Berufssporttreibenden sowie Erarbeitung von Lizenzunterlagen für Sportvereine und Betreibergesellschaften, soweit sich diese mit einer oder mehreren Profimannschaften in ihrem Verband für die Erteilung einer Lizenz bewerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Joneck, Andreas, Wetzlar, *07.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-11-09:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05282591 eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RSV Lahd-Dill Sportvermarktungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Freidensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RSV Sportvermarktungs GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Rollstuhlbasketball Marketing Limited können gemäß § 11 (c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH z.Hd. von Andreas Joneck, Friedensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

2018-05-11:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht mit Sitz in Birmingham, United Kingdom, Companies Register für England und Wales, NR. 05282591 eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH nach § 122 a Abs 2 iVm § 19 Abs 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH gem. § 122 a Abs 2 iVm § 22 Abs 1 Satz 3 UmwG auf diese Recht hinzuweisen. Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmassse haben, die nach der gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleitungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Freidensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleitsung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der RSV Sportvermarktungs GmbH gefordert werden muss. Die Gläubiger der übertragenden Rollstuhlbasketball Marketing Limited können gemäß § 11 (c) CCBMR nach Bekanntmachung der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanentwurfes durch den registrar des Companies House für England und Wales beim High Court of Justice die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragen. In diesem Fall muss die Gläubigerversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der Verschmelzung zustimmen. (§14 CCBMR) . Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung sämtlicher Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können kostenlos bei der RSV Lahn-Dill Sportvermarktungs GmbH z.Hd. von Andreas Joneck, Friedensstr. 16 a + b, 35578 Wetzlar eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

2018-10-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rollstuhlbasketball Marketing Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies für England und Wales, Nr. 05282591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-14:
Geschäftsanschrift: Wolfgang-Kühle-Straße 1, 35576 Wetzlar.

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