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RT GRUPPE AG

Bauunternehmen
Adresse / Anfahrt
August-Bebel-Straße 26
04275 Leipzig
1x Adresse:

Thurn-und-Taxis-Platz 6i
60313 Frankfurt am Main


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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2014 zuletzt geändert am 06.09.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 191114 B) beschlossen. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 26, 04275 Leipzig. Zweigniederlassung(en) unter gleicher Firma: 60313 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Grundstücken; Erwerb von Beteiligungen; Erwerb von Grundstücken; Beteiligung an Bauprojekten; Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Management von Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Teichelmann, Richard, Berlin, *16.03.1992, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die RT - Gruppe AG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 37796) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.