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RTK & SRS mediagroup GmbH

Medien- und Nachrichtenunternehmen, Full Service Medienproduktion, Rohstoff unseres Wissens..., Service Medienproduktion, Wissens Interaktionen, Ankündigung, Medienproduktionsunternehmen, Verpac, Meta-Produkten, Optionale
Adresse / Anfahrt
Franckensteinstraße 18
77749 Hohberg
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-05-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "SRS Medien GmbH", Hohberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701170) um 80.000 EUR auf 106.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: RTK & SRS mediagroup GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Produktion von Medien für Print und Non-Print, Grafik- und Layout-Dienstleistungen, Medien-Consulting, Medien-IT Dienstleistungen, Digitalfotografie und Digitaldruck, Handel mit grafischen Erzeugnissen sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäften, sei es auf fremde oder eigene Rechnung. Stammkapital nun: 106.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schrempp, Ulrich Alfred, Lahr, *03.01.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Butkovic, Thomas Michael, Seelbach, *11.01.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.04.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SRS Medien GmbH", Hohberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701170) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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