2006-09-08: Stamm- bzw. Grundkapital: 52.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 52.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), in § 6 (Vertretung) und in § 8 (Beschlussfassung)..
2014-01-24: Geschäftsführer: 4.
Schmidt, Volker, *16.07.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 5.
Stiens, Michael, *28.02.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hampel-Dorrmann, Elvira, geb. Hampel; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Bartels, Andreas; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schmidt, Volker
2016-01-11: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schmidt, Manfred; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Schmidt, Volker; Prokura: 2.
Schmidt, Volker, *16.07.1963, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2016-02-15: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.02.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 und § 8 (Beschlussfassung). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MS Audit und Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95643 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-06-15: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Schmidt, Volker
2018-01-15: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Schlüterstraße 51, 10629 Berlin