2015-08-07: (Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung sowie der Vertrieb im Groß- und Außenhandel von Lebens- und Genussmitteln sowie die Vornahme aller geschäftlichen Handlungen und Maßnahmen und die Erbringung aller Dienstleistungen, die hiermit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich auch auf anderen gewerblichen Bereichen betätigen und alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, im In. und Ausland andere Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu errichten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Oldenburger Straße 1, 49610 Quakenbrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Thesing, Manfred, Quakenbrück, *12.07.1949. Persönlich haftender Gesellschafter: R Q Geschäftsführungs-GmbH, Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 209560), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-11-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 19.11.2015 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2015 Teile des Vermögens der RUF Lebensmittelwerk KG mit Sitz in Quakenbrück als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-12-04: Firma geändert, nun: Neue Firma: RUF Lebensmittelwerk KG. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.12.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.