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RUSER Lederwaren GmbH

Samsonite, LONGCHAMP, IMPACKT..., VISONA, Ergobag, Selbstabholung, Preisempfehlung
Adresse / Anfahrt
Tumringer Straße 187
79539 Lörrach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-04-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2015. Geschäftsanschrift: Tumringer Straße 187, 79539 Lörrach. Gegenstand: Der Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Lederwaren, Taschen, Koffer, Accesoires, Freizeitartikel, Rucksäcke etc., sowie der Betrieb eines Webshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Mischkofsky, Thomas, Lörrach, *25.04.1962; Mischkofsky, Gabriela, geb. Stemmler, Lörrach, *05.02.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Thomas Mischkofsky *25.04.1962, Lörrach als Inhaber der Firma "L. &. J. Ruser, Nachfolger e.K.", Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 410289) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 12.02.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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