2012-06-21: Durch Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 8. März 2012 und die Zustimmung durch jeweiligen Beschluss der Mitgliederversammlung der beiden beteiligten Vereine vom 27. März 2012 und 28. März 2012 ist die Abteilung Fußball des Vereins "Fussballverein Union 08 Böckingen e. V." (übertragender Rechtsträger - AG Heilbronn VR 564) mit allen Aktiva und Passiva nach den Spaltungsvorschriften des Umwandlungsgesetztes im Wege der Abspaltung auf den Verein (übernehmender Rechtstäger) übertragen. Die Mitgliederversammlung vom 27. März 2012 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die eingereichte Urkunde wird Bezug genommen. Der Vereinsname ist geändert. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht nunmehr aus zwei Personen jeweils mit Einzelvertretungsrecht. Harald Petras ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht. Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.